Bohn-Beratung

  • Jährliche Abgabe der ESt-Erklärung
    • Gehalt Nicht-Selbständig
    • Einkünfte Didaris Selbständig
  • Für Nebenjob zusätzlich Anlage EÜR

Dinge die ich zu wissen glaube

Durchführung

  • Als selbständig
  • Honorar wird pro tatsächlich geleistete Unterrichtsstunde (45 min.) gezahlt

Anmeldung

  • Registrierung beim Finanzamt als Selbständig separate Steuernummer für meine “Firma”?

Steuer

  • Umsatzsteuer fällt nicht an
  • Einkommenssteuer schon (Bezahlt vermutlich als Nachzahlung mit Steuererklärung für 2026 im Frühjahr 2027)

Sozialversicherung

  • Nicht Rentenpflichtig bis ~6500 EUR Gewinn pro Jahr
  • Bei Überschreitung pflichtig mit 16.6% (3 Jahre rückwirkend)
  • Befreiungsmöglichkeiten bei äquivalenter Versicherung
  • Krankenversicherung etc. läuft durch Homag-Anstellung

Fragen

  • Was genau muss ich beim FinAmt anmelden (Und wie?)
  • Was heißt Gewinn (Thema Rente) Kann ich einfach teure Sachen kaufen (die ich sowieso möchte), wenn sie einigermaßen relevant sein könnten (PC, Schreibtisch, Bildschirme, Mikrofon …), um den finanziellen Gewinn zu drücken?
  • Zählt meine Homag-Sozialversicherung + Rente
  • Kann ich während dem (Vollzeit-)Master-Studium weitermachen?
    (Stichwort: “Mehrere Auftraggeber” / Krankenversicherung)
    • Evtl. Trick 17: zusätzlicher Minijob um soz-versichert zu bleiben?

Rahmenbedingungen Didaris

Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit mit didaris:   

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Selbstverständlich sind in den weiteren Ausführungen alle Geschlechter gemeint.

    
1. Trainertätigkeit

1.1 
Als Trainer (Auftragnehmer) haben Sie didaris (Auftraggeber) Zeiten vorgegeben, zu denen Sie unterrichten möchten. didaris hat auf dieser Basis passende Kurse herausgesucht oder mit Ihnen individuelle Kurse geplant. Als Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses werden Sie in dem folgenden Kurs unterrichten:

<Kursbezeichnung, Startdatum, Kurs ID>

Wochentage: montags, mittwochs / 18:00 bis 20:30 Uhr / (3 UStd., 15 min. Pause)
Terminplan: Link

1.2 
Der Auftragnehmer hat bei der Trainertätigkeit inhaltliche Ziele des Auftraggebers, insbesondere etwaige Rahmenpläne nur insoweit zu beachten, als die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung im Sinne der veröffentlichten Kursbeschreibung dies zwingend erfordert. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungsrecht.

1.3 
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenständig für die Abführung der ihn betreffenden Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer Sorge zu tragen. Er wird zudem auf seine Rentenversicherungspflicht gemäß § 2 Nr. 9 SGB VI als selbständig Tätiger hingewiesen. 

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lehrtätigkeit gemäß der Übergangsregelung des § 127 SGB IV als selbstständige Tätigkeit behandelt wird.

Der Auftragnehmer versichert, dass er im Wesentlichen nicht ausschließlich für den Auftraggeber tätig ist, sondern mehrere Auftraggeber hat. Sollte sich hieran während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses etwas ändern, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Textform.

Sollte didaris von offizieller Stelle (z.B. durch Finanzamt/Rentenversicherung/Krankenversicherung) aufgefordert werden, Auskunft zu erteilen, muss der Auftragnehmer nachweisen, dass er mehrere Auftraggeber hat. Dies kann durch eine Bestätigung des Steuerberaters oder Feststellungsbescheid des Sozialversicherungsträgers oder Bescheinigung der Krankenkasse erfolgen. Die Namen der anderen Auftraggeber sind hierbei nicht zu benennen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass im Fall des Bestehens beitrags- und leistungsäquivalenter Versicherungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 SGB VI und § 231 SGB VI Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht bestehen.

Ändern sich aufgrund gesetzlicher Neuregelungen die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, gehen die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages davon aus, dass der Auftragnehmer als Selbständiger in eigener Verantwortung die jeweiligen Auswirkungen zu tragen hat.

1.4 
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag persönlich auszuführen. Er darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistung Erfüllungsgehilfen einbinden, soweit er deren fachliche Qualifikation zur Erfüllung des Vertrags sicherstellt und diesen gleichlautende Verpflichtungen aufgrund dieser Vereinbarung auferlegt. Falls der Auftragnehmer Erfüllungsgehilfen einsetzt, hat er dies dem Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens 7 Tage vor dem Einsatz, in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen, anzuleiten und zu überwachen. Er haftet gegenüber dem Auftraggeber nach § 278 BGB.

1.5 
Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Er unterliegt keinerlei Ausschließlichkeitsbedingungen oder einem Wettbewerbsverbot.

2. Tätigkeitsort

Die Online-Seminare von didaris finden ausschließlich live online statt. Der Auftragnehmer kann ein Online-Seminar vom Büro oder vom Home Office aus durchführen. Der Auftragnehmer beachtet hierbei folgende technische Voraussetzungen:

  • PC oder Apple Mac (nicht älter als 5 Jahre)
  • Microsoft Windows 10 oder neuer bzw. macOS 11 oder neuer
  • Headset  
  • Webcam  
  • Internetzugang mit mind. 10 Mbps im Download und Upload   
  • die Verwendung eines 2. Bildschirms wird dringend empfohlen

3. Kursstart und Vorbehalt
    
3.1 
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer etwa 2 Wochen vor Kursstart verbindlich mitteilen, ob der jeweilige Kurs starten kann. Ob ein Kurs starten kann, ist unter anderem abhängig von der Teilnehmeranzahl. Falls ein Kurs nicht starten kann, stehen dem Auftragnehmer weder ein Honorar noch Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Das gilt auch für den Ausfall des Kurses aufgrund höherer Gewalt oder durch das Verschulden Dritter.

3.2 
Sofern die Durchführung mehrerer Kurse vereinbart wurde, hat die Absage eines einzelnen Kurses keine Auswirkungen auf die Kursstarts der anderen vereinbarten Kurse.

4. Kursdauer

Unterrichtseinheiten: 36 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.

        
5. Honorar   
    
5.1
Das Honorar für die Lehrtätigkeit im Bereich <Kursname> beträgt für den Auftragnehmer <Zahl> Euro pro geleistete Unterrichtsstunde. 

5.2
Die Azubi-Prüfungsvorbereitungen sind von der Umsatzsteuer befreit (nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Falls der Auftragnehmer ansonsten umsatzsteuerpflichtig ist, ist dessen Trainingsleistung für diesen Kurs also auch umsatzsteuerbefreit (nach § 4 Nr. 21 b) bb) UStG). Der Auftragnehmer vermerkt dies entsprechend auf den Abrechnungen.

5.3
Das Honorar wird nur bei tatsächlichem Start und Durchführung der Termine durch den Auftragnehmer fällig. Vor- und Nachbereitung werden praxisüblich nicht zusätzlich vergütet. 
    
5.4 
Die Honorarabrechnung erfolgt durch den Auftragnehmer monatsweise, jeweils zum Monatsende, bis zum 20. des Folgemonats. Da didaris mit einer papierlosen Buchhaltung arbeitet, schickt der Auftragnehmer die Rechnungen per E-Mail im PDF-Format zu (Empfänger: emailAdresse). Der Auftragnehmer gibt in der Abrechnung die Kurs-ID und die abgerechneten Termine an.

5.5
Falls der Auftragnehmer in mehreren didaris-Kursen unterrichtet, gruppiert er in der Rechnung die abgerechneten Termine nach Kursen und zieht jeweils pro Kurs eine Zwischensumme.

Rechnungsadresse:    

didaris   
Philipp Hübner   
Schönegarten 8
10785 Berlin

Weitere Absprachen zu gesonderten Vergütungen müssen in Textform erfolgen.

6. Kursinhalte

Die Kursinhalte orientieren sich am Ausbildungsrahmenplan des entsprechenden Ausbildungsberufes.

Alle Inhalte der Kursbeschreibung müssen sich im Webinar wiederfinden. 

Inhalte siehe Kursbeschreibung didaris-Website: Link

7. Lehrgangsunterlagen

Die Teilnehmenden werden die folgenden Kursunterlagen erhalten:

  • <Buch zum Kurs>
  • die neueste, verfügbare original IHK-Prüfung vom U-Form Verlag

Falls es bis zum Kursbeginn eine neue Auflage der Unterlagen gibt, werden die Teilnehmenden immer die neueste, verfügbare Auflage erhalten.

8. Kurs-Aufzeichnungen und Online-Unterlagen   

Alle Live-Veranstaltungen werden vom Auftragnehmer über die Konferenzsoftware aufgezeichnet und automatisch auf die Lernplattform hochgeladen. Die Aufzeichnungen und zusätzliches Kursmaterial dürfen den Teilnehmenden ausschließlich auf der didaris-Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.  
Nutzt der Auftragnehmer im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit (z.B. Unterlagen/Präsentation) Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte) ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu unterrichten und die dafür entstehenden Kosten zu tragen.
Zur Vermeidung möglicher Ansprüche empfiehlt der Auftraggeber nur Unterlagen zu verwenden, an denen der Auftragnehmer die Rechte besitzt oder die entsprechend lizenzfrei veröffentlicht wurden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die aufgezeichneten Kurse, Unterlagen und Präsentationen des Auftragnehmers bis 12 Monate nach dem Ende des gesamten Kurses zu speichern und den Kursteilnehmern zur Verfügung zu stellen.

9. Evaluierung  

Im Verlaufe eines Kurses werden Feedbacks von den Teilnehmenden erhoben, um deren Meinung zum jeweiligen Kurs abzufragen. 
  
Hierzu erhebt der Auftraggeber während des Kurses mindestens ein Startfeedback und gegen Ende des Kurses ein Abschlussfeedback. 
Die Auswertungen der Feedbacks werden dem Auftragnehmer über das Trainer Portal zur Verfügung gestellt. Sobald die jeweilige Auswertung vorliegt, wird der Auftragnehmer hierüber per E-Mail informiert.
    
Bei didaris meldet sich die Mehrzahl der Kursteilnehmenden direkt über Partner-IHKs zum Kurs an. Die jeweilige IHK kauft die Kursorganisation und Trainingsleistung bei didaris für ihre Teilnehmenden ein und bleibt weiterhin der Vertragspartner der Teilnehmenden. Da die entsprechenden IHKs also als Veranstalter für die Qualität haften, informiert der Auftraggeber die Partner ebenfalls über die Rückmeldungen der Teilnehmenden.  

10. Verschwiegenheit und Datenschutz

10.1 
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die ihm aus seiner Tätigkeit bei dem Auftraggeber bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, Sachverhalte, Geschäftsgeheimnisse und anderen Einzelheiten der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren. Er darf entsprechende Informationen nicht an Dritte weitergeben, die erlangten Daten nicht  zweckentfremden (Art. 5 Abs.1 lit.b DSGVO) und muss hinreichende Maßnahmen zum Schutz der ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten treffen (Art. 24, 32 DSGVO).
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fort.

10.2 
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die ihn betreffenden Daten unter Beachtung der Regelung der EU-Datenschutzgrundverordnung vom Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit sie für das Vertragsverhältnis, die Betreuung und die Verwaltung der Dozenten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat das Recht auf: Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten; die Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind; Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht; Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder wird (Recht auf Vergessenwerden); Bereitstellung dieser Daten in einem gängigen Format (Recht auf Datenübertragung), Art. 20 DS-GVO.

11. Erklärung Scientology

Der Auftragnehmer versichert für sich und eventuell eingesetzte Erfüllungsgehilfen, dass sie die „Technologie von L. Ron Hubbert“ nicht anwenden oder verbreiten. Er versichert zusätzlich, dass er Kursteilnehmenden nicht die Teilnahme an Kursen und Seminaren nach der „Technologie von L. Ron Hubbard“ empfiehlt.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber berechtigt, den Honorarvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

12. Vertragsdauer

Nach dem Abschluss des Kurses endet dieser Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Auch eine wiederholte Beschäftigung begründet keinen Anspruch auf eine dauernde Beschäftigung.

13. Kündigung während eines laufenden Kurses

Auftraggeber und Auftragnehmer können diese Vereinbarung während eines laufenden Kurses aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die weitere ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts oder der Veranstaltung gefährdet ist (z.B. durch negative Feedbacks von Teilnehmenden – vgl. „9. Evaluierung“, Kundenbeschwerden oder unangekündigten Unterrichtsausfall). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung der noch ausstehenden Unterrichtsstunden besteht in diesem Fall nicht. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Berlin.

14. Sonstiges

14.1 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

14.2 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Änderung dieser Textformklausel.